ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der SINECURA SERVICES GmbH

Stand: Januar 2015

 Artikel 1 Gültigkeit

  • Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) regeln die Bedingungen, unter denen die Sinecura Services GmbH («Gesellschaft») ihre Geschäftsbeziehungen mit ihren Kunden durchführt. Die Geschäftsbedingungen haben auch dann Gültigkeit, wenn der Service der Gesellschaft von außerhalb der Bundesrepublik Deutschland genutzt wird.
  • Abweichenden Regelungen des Nutzers wird hiermit widersprochen.

 

Artikel 2 Vertragsabschluss, Vertragsbeginn, vorzeitige Beendigung

  • Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft wird grundsätzlich schriftlich abgeschlossen. Mündliche oder sonst konkludente Vertragsänderungen, -einschränkungen oder -erweiterungen sind möglich und gelten als wirksam vereinbart (siehe Artikel 4 Ziffer (1)). Im Rahmen des Vertragsabschlusses erhält der Kunde Kenntnis von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und ist damit einverstanden, dass diese Vertragsbestandteil werden.
  • Ein Vertrag zwischen dem Kunden und der Gesellschaft kommt nur dann zustande, wenn der Kunde mindestens das 18. Lebensjahr vollendet hat. Bei Minderjährigkeit des Kunden, für den die Gesellschaft Leistungen erbringen soll, ist der Vertrag von der oder den vertretungsberechtigten Personen abzuschließen, die für dessen Einhaltung auch persönlich haften. Sie stehen auch dafür ein, dass die der Gesellschaft hinsichtlich der Patientendaten des Minderjährigen eingeräumten Rechte nach dem Heimatrecht des Minderjährigen tatsächlich auf die Gesellschaft übertragen werden können.
  • Vertragsabschlüsse erfolgen grundsätzlich in deutscher Sprache. Übersetzungen in andere Sprachen sind nicht verbindlich sondern gelten nur zur Orientierung des Kunden, auch wenn sie von der Gesellschaft geliefert und angefertigt werden.
  • Die Vertragslaufzeit richtet sich nach Art und Umfang der vereinbarten Leistungen.
  • Gesellschaft und Kunde sind jederzeit berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu kündigen. Ebenso ist der Kunde berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu beenden, wenn er mit den Leistungen der Gesellschaft nicht zufrieden ist oder wenn ihm aus sonstigen, in seiner Person liegenden Gründen (z.B. Verschlechterung des Gesundheitszustands) eine Fortsetzung der Abnahme der vereinbarten Leistungen nicht mehr zumutbar oder möglich ist.
  • Im Fall einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags ist der Kunde verpflichtet, alle bisher erbrachten Leistungen der Gesellschaft und Dritter (Ärzte, Kliniken, Hotels, Fahrerservice etc.) vollständig zu bezahlen. Darüber sind weiter solche Leistungen Dritter zu bezahlen, die mit diesen von der Gesellschaft für den Kunden bereits vertraglich und nicht mehr stornierbar vereinbart sind oder die von ihnen bereits begonnen wurden. Des Weiteren ist die Vergütung für die Gesellschaft auf alle bis dahin erbrachten oder hiernach noch zu bezahlenden Leistungen Dritter zu entrichten.

 

Artikel 3 Leistungsumfang

  • Die Gesellschaft erbringt Dienstleistungen für Privatpersonen im Bereich Tourismus, insbesondere Medizintourismus, im Wesentlichen für ausländische Patienten, die nach Deutschland zur Behandlung kommen. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft Dienstleistungen und Vermittlungstätigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien aller Art, sowie Concierge-Services.
  • Die Gesellschaft betreut Patienten bereits vor der Abreise nach Deutschland und bis zur deren Rückkehr in ihr Heimatland. Derzeit ist die Gesellschaft überwiegend für Patienten aus den GUS-Staaten tätig.
  • Die Leistungen im Bereich der medizinischen Betreuung umfassen unter anderem

(3.1)   die Aufnahme der Patientendaten und der Krankheitsdaten vom Patienten bzw. dessen betreuendem Arzt im Heimatland,

(3.2)   die fachgerechte Übersetzung dieser Unterlagen in die deutsche Sprache,

(3.3)   mit Zustimmung des Patienten, die Präsentation und Besprechung der Patientendaten mit auf die jeweiligen Erkrankungen spezialisierten Ärzten/Klinken in Deutschland,

(3.4)   Rückübersetzung des Behandlungsvorschlags, der Prognose und des Kostenvoranschlags des vorgeschlagenen Arztes bzw. der Klinik in die Heimatsprache des Patienten,

(3.5)   Abstimmung der vorgesehenen Behandlungen einschließlich der veranschlagten Kosten mit dem Patienten,

(3.6)   die Betreuung des Kunden bei allen Arztbesuchen bzw. während des Klinikaufenthalts durch Mitarbeiter unseres Hauses, die die Landessprache des Kunden sprechen,

(3.7)   die Stellung von Dolmetschern, auch mit speziellen medizinischen Sprachkenntnissen,

(3.8)   die Ausstellung eines Garantiebriefs gegenüber dem behandelndem Arzt bzw. der Klinik zur Übernahme der Kosten durch uns; dadurch werden Mehrkosten bei der Behandlung vermieden,

(3.9)   Den Transport von Patienten und deren Angehörigen im Rahmen des Auftrags, insbesondere bei der An- und Abreise, bei Arztbesuchen oder bei Ausflügen; diese Leistungen kann die Gesellschaft durch eigenes Personal oder durch Dritte erbringen.

  • der An- und Abreise umfassen die Tätigkeiten insbesondere

(4.1)   die Hilfe bei der Beantragung und Erlangung eines Visums zur Einreise in Deutschland; dies gilt auch für Begleitpersonen, die zur Mitreise vorgesehen sind;

(4.2)   auf Wunsch des Patienten Planung der gesamten Reise einschließlich Buchung von Flügen, Hotels, Taxis, Limousine-Service, Mietwagen, etc;

(4.3)   die Organisation von Ausflügen und sonstigen Aktivitäten des Patienten und/oder die Begleitperson.

 

Artikel 4 Abrechnung, Preise, Zahlungsweise, VERGÜTUNG

 

  • Jeder Kunde wird bei Vertragsabschluss darüber informiert, dass die von der Gesellschaft erbrachten Leistungen kostenpflichtig sind. Dabei werden der Umfang der gewünschten Leistungen, die Intensität der Betreuung mit den gewünschten Einzelleistungen sowohl im medizinischen Bereich als auch hinsichtlich der logistischen Begleitung soweit wie möglich besprochen und gemeinsam festgelegt. Dem Kunden ist bekannt, dass diese Festlegung zu Vertragsbeginn meist nur als Gesamtrahmen möglich ist, da sich gewünschte oder notwendige Einzelleistungen erst im Lauf eines Besuchs oder einer Behandlung ergeben. Insoweit stimmt der Kunde zu, dass der anfangs festgelegte Rahmen der Leistungen der Gesellschaft mündlich flexibel erweitert werden kann, wobei solche später mündlich zusätzlich vereinbarten oder sich als notwendig oder gewünscht ergebenden Leistungen in gleicher Weise kostenpflichtig sind. Solche mündlich oder sonst konkludent vereinbarten Leistungserweiterungen anerkennt der Kunde hiermit ausdrücklich als kostenpflichtig.
  • Die Abrechnung ist transparent. Sie besteht aus den Originalrechnungen, die die Gesellschaft für den Patienten erhält und für ihn begleicht. Sie enthält weiter alle sonstigen Rechnungen Dritter, die für Leistungen für den Kunden angefallen, und die von der Gesellschaft geprüft, jedoch von dem Kunden direkt bezahlt worden sind (Gesamtkosten);
  • Die Gesellschaft rechnet gegenüber dem Kunden alle Leistungen ab, die von ihr selbst als Einzelleistungen oder die von Dritten für den Kunden durch Vermittlung der Gesellschaft erbracht werden oder wurden. Dies betrifft insbesondere alle medizinischen Leistungen wie Arztrechnungen, Klinikrechnungen, Medikamente, Therapieleistungen etc., aber auch und in gleicher Weise Kosten von Reisen (Flug, Bahn, Bus etc.), Hotels, Mietwagen, Limousine-Services, Taxis, Fahrer, Fremdenführer, Übersetzer, Ausflüge, Veranstaltungen aller Art und sonstige Auslagen für den Kunden und/oder seine Angehörigen/Begleiter, die mit seinem Willen an solchen Leistungen teilnehmen oder von ihnen profitieren.
  • Die Abrechnung solcher Leistungen erfolgt grundsätzlich durch Rechnungstellung des Dritten an den Kunden direkt, jedoch durch Übersendung der Rechnungen an die Gesellschaft. Diese prüft die Rechnungen und gibt sie gegenüber dem Dritten mit Wirkung für und gegen den Kunden zur Zahlung frei. Diese Freigabe lässt der Kunde gegen sich gelten und akzeptiert sie wie eine eigene.
  • Dem Patienten ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft die für den Kunden erbrachten Leistungen zum Teil auch unmittelbar mit dessen Krankenversicherung abrechnet. Dabei darf die Gesellschaft der Krankenversicherung über alle Angelegenheiten des Kunden umfassend Auskunft erteilen und Einsicht in die Kundendaten gewähren. Der Kunde hat Anspruch darauf, über den mit der Krankenversicherung abgerechneten Leistungen im vollen Umfang informiert zu werden.
  • Eigene Einzelleistungen der Gesellschaft stellt diese dem Kunden jeweils nach Leistungserbringung in Rechnung. Für diese eigenen Leistungen erhält die Gesellschaft die vereinbarte Vergütung, soweit es sich um einzelne Leistungen handelt, so z.B. Fahrerdienste, Limousine-Service, Übersetzungen etc., die durch eigene Mitarbeiter der Gesellschaft erbracht werden. Hierfür erstellt die Gesellschaft jeweils gesonderte Rechnungen.
  • Drittrechnungen sind entsprechend ihren jeweiligen Fälligkeiten, eigene Rechnungen der Gesellschaft jeweils nach Leistungserbringung zur Zahlung fällig.
  • Die Gesellschaft kann mit dem Kunden bei Vertragsabschluss – und bei späteren Leistungsänderungen auch danach – vereinbaren, dass bestimmte Beträge vorauszuzahlen oder in Raten zu leisten sind. Soweit solche Zahlungen an die Gesellschaft gehen, wird sie darüber im Einzelnen Abrechnung erteilen. In jedem Fall wird die Gesellschaft dem Kunden durch Vorlage der Originalrechnungen Dritter und durch eigene Rechnungstellung genaue Abrechnung darüber erteilen, welche Kosten für ihn angefallen und von ihm direkt zu zahlen oder zu erstatten sind.
  • Die Gesellschaft erhält für ihre Gesamtleistung, also die Organisation und Überwachung der Einzelleistungen für den Kunden, eine Pauschalvergütung in Höhe von 15% aller Einzelleistungen, die Dritte oder die Gesellschaft selbst gemäß vorstehender Ziffer (3) erbringen. Diese Vergütung kann die Gesellschaft jeweils bei Anfall von Einzelleistungen, spätestens mit Beendigung einer Behandlung, in Rechnung stellen. Solche Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig. Rechnungen sind ab Fälligkeit mit 5% über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verzinsen. Die Gesellschaft behält sich vor, einen weiteren Verzugsschaden geltend zu machen.
  • Die Gesellschaft stellt auf ihre Vergütung die gesetzliche Mehrwertsteuer in der Bundesrepublik Deutschland in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung.
  • Die Gesellschaft rechnet gegenüber dem Kunden grundsätzlich in Euro ab. Drittrechnungen in anderer Währung werden zum gültigen Wechselkurs in Euro umgerechnet und bezahlt, einschließlich eventueller Kosten der Währungsumrechnung und Bankspesen bei Zahlung ins Ausland. Zahlung an die Gesellschaft ist nach Abzug von Bankspesen in Euro zu leisten.
  • Dem Kunden ist bekannt und er ist damit einverstanden, dass die Gesellschaft auch für Ärzte, Krankenhäuser oder sonstige Behandlungsstellen des Kunden tätig wird und dafür ggf. Vergütungen erhält. Solche Vergütungen sind nicht auf die Vergütung der Gesellschaft gemäß vorstehender Ziffer 8 anzurechnen.

 

Artikel 5 HAFTUNG DER GESELLSCHAFT FÜR DRITTLEISTUNGEN

 

  • Dem Kunden ist bekannt, dass die Gesellschaft alle Leistungen Dritter, die für den Kunden erbracht werden, lediglich vermittelt und nicht selbst erbringt. Dies gilt nicht nur für alle Leistungen im medizinischen Bereich im weitesten Sinn, sondern auch im Hinblick auf Buchungen von Hotels, Reisen, Fahrgelegenheiten aller Art, Fremdenführer, Dolmetscher etc.
  • Dementsprechend haftet die Gesellschaft gegenüber dem Kunden nicht wegen irgendwelcher Ansprüche, die er aus fehlerhaften oder nicht oder nicht vollständig erbrachten Leistungen Dritter haben mag. Solche Ansprüche bestehen grundsätzlich nur gegenüber dem jeweiligen Auftragnehmer der Leistungen. Soweit ein Vertrag mit einem solchen Dritten über die Gesellschaft als Vertragspartner zustande kam, tritt die Gesellschaft hiermit alle Ansprüche, die ihr in einem solchen Fall gegen den Dritten zustehen, an den Kunden ab. Weitere Ansprüche des Kunden bestehen nicht.
  • Die Gesellschaft haftet auch nicht im Hinblick auf ein etwaiges Auswahlverschulden, auf das sich der Kunde berufen mag, im Hinblick auf die von ihr für den Kunden ausgesuchten Erbringer von Dienstleistungen.
  • Die Gesellschaft haftet im Rahmen dieses Vertrags dem Grunde nach nur für Schäden des Kunden,

(4.1)   die die Gesellschaft oder ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben,

(4.2)   aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer eigenen Pflichtverletzung der Gesellschaft oder eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen und

(4.3)   die durch die Verletzung einer Pflicht durch die Gesellschaft, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), entstanden sind.

  • Die Gesellschaft haftet in den Fällen der vorstehenden Ziffer (4.1) und (4.2) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  • In anderen als den in Ziffer (2), vorletzter Satz, und Ziffer (4) genannten Fällen ist die Haftung der Gesellschaft — unabhängig vom Rechtsgrund — vollständig ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig. Die Gesellschaft wird jedoch für die Abwicklung der Aufträge eine allgemeine Haftpflichtversicherung abschließen und aufrecht erhalten, die zur Deckung von Ansprüchen der Kunden dienen soll. Insbesondere bestehen im Bereich Fahrdienst Versicherungen für den Fall, dass ein Kunde in einem Verkehrsunfall verwickelt wird, der von der Gesellschaft oder einem Beauftragten verschuldet oder mitverschuldet wird. Soweit gegen solche Versicherungen Ansprüche bestehen, wird die Gesellschaft diese für den Kunden geltend machen und ihn daraus erlangte Beträge überlassen. Auf eine bestimmte Höhe einer solchen Entschädigung besteht kein Anspruch.
  • Die Gesellschaft kann nicht für inkorrekte oder unvollständige Angaben in den medizinischen Unterlagen und Befunden, die von Dritten erstellt werden, verantwortlich gemacht werden. Sie prüft Angaben und Informationen Dritter, die sie im Rahmen dieses Vertrags erhält, weder auf Vollständigkeit noch auf Richtigkeit. Hierfür sind ausschließlich die Dritten, von denen solche Angaben geliefert werden, verantwortlich. Die Gesellschaft übernimmt auch keine Haftung für den eventuellen Missbrauch oder eine Missinterpretation von Patienten-Informationen durch andere Nutzer oder Dritte; dies gilt insbesondere, wenn der Nutzer die Informationen selbst zugänglich gemacht hat. Ferner haftet die Gesellschaft nicht für die unbefugte Kenntniserlangung Dritter von persönlichen Daten des Kunden, soweit die Gesellschaft unter Berücksichtigung der Beschränkung der Absätze 1 und 2 dieses Paragraphen nicht eigenes Verschulden, bzw. Verschulden ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen trifft.

 

Artikel 6 KUNDENDATEN

 

  • Jeder Kunde anerkennt und ist ausdrücklich damit einverstanden, dass die Gesellschaft alle Daten des Patienten, die sie von ihm, von behandelnden Ärzten, anderem medizinischem Fachpersonal, Heilpraktikern, Physiotherapeuten etc. sowie von Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen aller Art über den Patienten erhält, in ihr geeigneter Form abspeichern und sichern darf. Dies gilt für alle Daten, die vor Beginn der Behandlung vorhanden sind und der Gesellschaft mit Zustimmung des Kunden zugänglich gemacht werden, gleich von welcher Stelle, als auch und insbesondere für solche, die im Lauf von Behandlungen aller Art an den verschiedenen Stellen anfallen. Der Kunde ermächtigt ausdrücklich alle Stellen, an denen solche Daten und Informationen anfallen, diese der Gesellschaft zum Zweck der Speicherung und Sicherung in jeder geeigneten technischen Form zugänglich zu machen und zu überlassen.
  • Die Gesellschaft wird sicherstellen, dass diese Daten und Informationen bei ihr oder bei einem fachlich hierzu geeigneten Unternehmen in einer Form gespeichert und verwaltet werden, die eine unbefugte Weitergabe dieser Daten an Dritte verhindert. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, einen solchen Verwahrer zu wechseln, um ein Höchstmaß an Datensicherheit für den Kunden zu erreichen.
  • Die Gesellschaft ist befugt und wird hierzu ausdrücklich ermächtigt, alle persönlichen Daten, die ihr auf diese Weise zur Kenntnis gelangt sind, im Rahmen von Behandlungen, denen sich der Kunde unterzieht, an Dolmetscher und an die zuständigen Ärzte, Klinikverwaltungen etc. weiterzugeben mit dem Ziel, Behandlungen aller Art auf Basis dieser Daten optimal zu gestalten. Nach Abschluss einer Behandlung kann die Gesellschaft solche Daten mit Zustimmung des Kunden auch an Ärzte oder Kliniken des Vertrauens des Kunden in seinem Heimatland in der technisch gewünschten und möglichen Form weitergeben.
  • Die Gesellschaft ist berechtigt, alle solche Daten eines Kunden auch nach Beendigung einer Behandlung und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden weiterhin zu speichern, es sei denn, der Kunde verlangt ausdrücklich die Löschung aller solcher Daten bei der Gesellschaft.
  • Der Kunde kann jederzeit Einsicht in die ihm betreffenden Daten verlangen. Diese sind ihm auf Verlangen auch jederzeit in geeigneter technischer Form, insbesondere elektronisch, auszuhändigen.

 

Artikel 7 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Preise oder der Leistungen

 

  • Die Gesellschaft ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses unberührt bleiben, die Änderung zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nichtberücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. «Wesentliche Regelungen» in diesem Sinne sind insbesondere solche über Art und Umfang des vertraglich vereinbarten Leistungsgegenstands, Haftung der Gesellschaft und die Regelungen zur Kündigung.
  • Die Gesellschaft ist darüber hinaus berechtigt, die AGBs anzupassen oder zu ergänzen, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erforderlich ist. Das kann insbesondere der Fall sein, wenn eine oder mehrere Klauseln dieser AGBs von Gerichten für vollständig oder teilweise unwirksam erklärt wurden.
  • Nach den vorstehenden Bestimmungen beabsichtigte Änderungen der AGBs werden dem Kunden mindestens einen Monat vor ihrem Wirksamwerden per E-Mail an die von dem Kunden angegebene E-Mail-Adresse mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündigungsrecht zu, wenn die Änderung der AGBs seine Rechte verschlechtern würde. Kündigt der Kunde innerhalb von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertragsbestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungsmitteilung besonders hingewiesen.

 

Artikel 8 Schlussbestimmungen

 

  • Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Diese ist auch gewahrt, wenn sie per Telefax oder per E-Mail getroffen werden. Auf Artikel 1 Ziffer (1) dieser ABGs wird verwiesen.
  • Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der sonstigen Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden unwirksam oder nichtig sein oder werden, so gelten die übrigen Bestimmungen gleichwohl. An die Stelle einer unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt diejenige wirksame, die die Parteien bei Kenntnis des Mangels zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses getroffen hätten, um den gleichen wirtschaftlichen Erfolg zu erzielen.
  • Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag mit dem Kunden ist ausschließlich München.
  • Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss, soweit es einschlägig sein könnte, von internationalem Recht, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG) und des Kollisionsrechts.